Fahrerlaubnisrecht in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg

Ist Ihr Führerschein bzw. Ihre Fahrerlaubnis in Gefahr?

In diesem Fall lohnt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der mit dem Fahrerlaubnisrecht vertraut ist. Rechtsanwalt Rainer Rockenstein ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und somit auch Experte, was das Fahrerlaubnisrecht angeht. Außerdem ist Rainer Rockenstein Fachanwalt für Strafrecht: Hier ergeben sich oftmals rechtliche Schnittmengen zum Verkehrsrecht.

Rechtsanwalt Rainer Rockenstein

Rechtsanwalt & Fachanwalt
Rainer Rockenstein

Was gehört alles zum Fahrerlaubnisrecht?

Klassische Themen beim Fahrerlaubnisrecht sind beispielsweise

  • die (drohende) Entziehung der Fahrerlaubnis,
  • Fragen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU),
  • Punkte in Flensburg (Ordnungswidrigkeiten gemäß Bußgeldkatalog),
  • die Fahrerlaubnis auf Probe und
  • ein (drohendes) Fahrverbot.

Mit dem Fahrerlaubnisrecht sind in manchen Fällen persönliche Schwierigkeiten verknüpft, beispielsweise wenn der Führerschein weg ist aufgrund einer Alkohol- oder Drogenfahrt. Rechtsanwalt Rockenstein reagiert rechtlich sofort und berät und vertritt Sie umfassend bei Fragen zu Alkohol am Steuer oder auch nach einer Fahrt unter Drogeneinfluss (zum Beispiel Kokain oder Cannabis).

Was muss man bei einem Führerscheinentzug beachten?

Bei einem Führerscheinentzug ist es besonders wichtig, die Sperrfrist, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und die eventuell vermeidbare Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) im Auge zu behalten. Nicht nur Trunkenheit am Steuer, auch eine Straftat wie Fahrerflucht beispielsweise, kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Fahrerlaubnisrecht in der Kanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen

Erfolg vor dem Bundesverwaltungsreicht unserer Anwaltskanzlei

Im Fahrerlaubnisrecht konnten wir ein richtungsweisendes Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 3 C 24.15 – Urteil vom 06. April 2017) erwirken: Es hat erhebliche Bedeutung im Hinblick auf die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) durch die Führerscheinbehörden. Hier gab es eine Entscheidung zugunsten unserer Mandantin und somit zugunsten vieler weiterer Betroffener.

Die weitreichende Bedeutung dieser Entscheidung fand Beachtung in den heute NACHRICHTEN des ZDF: ZDF/NACHRICHTEN

Zugunsten der Betroffenen ist es demnach wieder so, dass die gefürchtete und kostenintensive Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich Idiotentest, grundsätzlich erst ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille angeordnet werden darf. In unserem Fall sollte die Mandantin die MPU vor der Neuerteilung des Führerscheins absolvieren, weil sie mit 1,28 Promille Auto gefahren ist. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass bei einem sogenannten Ersttäter, also bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt, bei der der Blutalkoholwert unter 1,6 Promille liegt, noch keine MPU angeordnet werden darf. Sofern keine „weiteren aussagekräftigen Tatsachen“ vorliegen, die die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen.

Die Entscheidung BVerwG 3 C 24.15 finden sie hier.
Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier.

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Sollten Sie von der Führerscheinstelle eine Aufforderung zur Vorlage eines MPU-Gutachtens erhalten haben, steht Ihnen Fachanwalt Rainer Rockenstein in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg zur Verfügung.